Zahlt die Pflegekasse den Hausnotruf?
Was die Kasse übernimmt, welche Voraussetzungen wirklich gelten und warum „allein leben" keine davon ist.
Die kurze Antwort: Ja, unter Voraussetzungen — und die sind enger gefasst, als die meisten denken, aber an einer entscheidenden Stelle weiter.
Die Rechtsgrundlage in einem Satz
Der Hausnotruf ist ein Pflegehilfsmittel. Die Pflegekasse übernimmt ihn nach § 40 SGB XI, wenn er die häusliche Pflege erleichtert, Beschwerden lindert oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht.
Er steht im Hilfsmittelverzeichnis unter der Produktgruppe 52. Das ist kein Detail für Aktenschränke: Es bedeutet, dass es ein geregeltes Verfahren gibt und die Kasse nicht frei entscheidet, ob sie das Thema überhaupt kennt.
Was Sie mitbringen müssen
Einen anerkannten Pflegegrad — 1 bis 5. Auch Pflegegrad 1 genügt. Wer keinen hat, bekommt keine Kostenübernahme; wie ein Pflegegrad beantragt wird, steht in unserem Beitrag Pflegegrad beantragen.
Und eine Versorgungssituation, die den Hausnotruf nötig macht. Genau hier wird es unpräzise, und genau hier liegen die meisten Missverständnisse.
Der Irrtum, der Familien Geld kostet
Fast überall im Netz steht, die versicherte Person müsse allein leben. Das ist falsch.
Richtig ist: Die Kasse prüft, ob die Person im Notfall selbst Hilfe rufen könnte. Wer mit jemandem zusammenwohnt, aber regelmäßig über wesentliche Teile des Tages allein ist — weil der Partner arbeitet, einkauft, selbst zum Arzt muss —, erfüllt diese Voraussetzung ebenfalls.
Wenn Sie einen Satz aus diesem Beitrag mitnehmen, dann diesen: Ein Zwei-Personen-Haushalt schließt die Kostenübernahme nicht aus. Wer deshalb gar nicht erst fragt, verschenkt sie.
Auch ein pflegender Angehöriger im selben Haushalt, der nachts schläft oder selbst gesundheitlich eingeschränkt ist, spricht nicht gegen die Versorgung. Die Kasse entscheidet im Einzelfall — und ein Einzelfall wird nur entschieden, wenn er gestellt wird.
Was am Ende auf der Rechnung steht
Bei genehmigter Versorgung entsteht Ihnen kein Eigenanteil. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab; Sie bekommen von uns keine Rechnung.
Lehnt die Kasse ab oder besteht kein Pflegegrad, ist das System privat nutzbar. Was das kostet, steht auf der Seite Kosten — ohne Mindestlaufzeit, mit Versand und Einrichtung inklusive.
Der Antrag: wer ihn stellt und wie lange er dauert
Sie können ihn selbst stellen. Sie müssen es nicht: Den Antrag bei der Pflegekasse übernehmen wir, samt Rückfragen und, wenn nötig, dem Widerspruch.
Rechnen Sie mit bis zu 30 Tagen bis zur Inbetriebnahme. Von Kasse zu Kasse ist das sehr verschieden, oft geht es deutlich schneller.
Nicht verwechseln: Die Frist von 25 Arbeitstagen aus § 18c SGB XI gilt für die Entscheidung über den Pflegegrad. Der Hausnotruf ist ein zweiter, eigener Antrag bei derselben Kasse.
Wenn die Kasse ablehnt
Das ist kein Endpunkt. Eine Ablehnung kommt häufig mit einer Begründung, die sich entkräften lässt — besonders dann, wenn sie auf „lebt nicht allein” hinausläuft. Was dann zu tun ist, steht in Antrag abgelehnt: der Widerspruch.
Und noch etwas, das die Kasse zahlt
Wer einen anerkannten Pflegegrad hat und zu Hause versorgt wird, hat monatlich Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch — Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen. Der Betrag liegt bei 42 € im Monat (§ 40 Absatz 2 SGB XI) und verfällt, wenn er nicht genutzt wird.
Das lässt sich mit denselben Angaben gleich mitbeantragen. Fragen Sie im Gespräch danach.