Zum Inhalt springen
030 585817560

← Ratgeber

Pflegegrad beantragen – wie es wirklich abläuft

Vom Anruf bei der Pflegekasse bis zum Begutachtungstermin. Was Sie vorbereiten sollten und wo die meisten Anträge scheitern.

6 Minuten Lesezeit · Zuletzt geprüft: 16. August 2026

Der Pflegegrad ist die Voraussetzung für fast alles: für die Versorgung mit dem Hausnotruf, für Pflegehilfsmittel, für die Verhinderungspflege. Und er ist die Hürde, an der die meisten Familien zuerst hängen bleiben – nicht, weil das Verfahren kompliziert wäre, sondern weil niemand sagt, wie es läuft.

Der Antrag ist ein Anruf

Sie brauchen kein Formular, um anzufangen. Ein Anruf bei der Pflegekasse der versicherten Person genügt: „Ich möchte einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen.” Die Pflegekasse sitzt bei der Krankenkasse – wer bei der AOK versichert ist, ruft bei der AOK an.

Wichtig: Der Antrag gilt ab dem Tag, an dem er gestellt wird. Wer zögert, verliert Monate rückwirkend. Stellen Sie ihn, bevor Sie alle Unterlagen beisammen haben.

Wer darf den Antrag stellen? Die versicherte Person selbst, oder jemand mit Vollmacht. Ein formloses Schreiben mit Unterschrift reicht in der Regel – die Kasse schickt danach ihre eigenen Formulare.

Was danach passiert

Die Kasse beauftragt den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung. Ein Gutachter kommt nach Hause und schaut sich an, wie der Alltag tatsächlich aussieht. Der Termin wird angekündigt.

Die Kasse hat dafür eine Frist: Der Bescheid muss spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags vorliegen (§ 18c SGB XI, Stand August 2026). Gerechnet wird ab dem Antrag, nicht ab dem Begutachtungstermin. Liegt die Person im Krankenhaus, in der Reha oder im Hospiz, verkürzt sich die Frist auf fünf Arbeitstage.

Hält die Kasse die Frist schuldhaft nicht ein, schuldet sie 70 Euro für jede angefangene Woche Verzögerung. Das weiß kaum jemand – und es lohnt sich, die Frist im Blick zu behalten.

Nicht verwechseln: Diese Frist gilt für die Entscheidung über den Pflegegrad. Der Hausnotruf ist ein zweiter, eigener Antrag, der erst danach läuft – dafür nennen wir bis zu 30 Tage. Beides sind verschiedene Verfahren bei derselben Kasse.

Der Fehler, der am meisten kostet

Fast alle Familien schildern am Begutachtungstag einen guten Tag.

Das ist verständlich – die Mutter will sich nicht schwächer zeigen, als sie ist, und strengt sich an. Der Gutachter sieht jemanden, der aufsteht, läuft und freundlich antwortet. Was er nicht sieht: dass es gestern zwei Stunden gedauert hat, bis sie angezogen war.

Führen Sie deshalb zwei Wochen vorher ein Pflegetagebuch. Notieren Sie täglich:

  • Was hat wie lange gedauert? Aufstehen, Waschen, Anziehen, Essen.
  • Wobei war Hilfe nötig – und welche Art von Hilfe?
  • Was ist nachts los? Aufstehen, Unruhe, Orientierung.
  • Was wurde vergessen: Medikamente, Herd, Termine?

Der Gutachter fragt nach dem Alltag, nicht nach dem heutigen Tag. Mit Aufzeichnungen in der Hand fällt die Antwort leichter.

Seien Sie beim Termin dabei

Wenn möglich, nehmen Sie sich den Tag frei. Nicht, um für Ihre Mutter zu antworten – sondern um zu ergänzen, was sie herunterspielt. Sätze wie „das mache ich noch selbst” stehen oft für „das versuche ich noch selbst”.

Wenn der Bescheid zu niedrig ausfällt

Ein Widerspruch ist möglich, und er lohnt sich häufiger, als man denkt. Die Frist steht im Bescheid – üblicherweise ein Monat ab Zugang. Fordern Sie zuerst das Gutachten an; Sie haben ein Recht darauf. Erst wenn Sie lesen, wie der Gutachter Ihre Situation eingeschätzt hat, wissen Sie, wogegen Sie argumentieren.

Und danach?

Mit anerkanntem Pflegegrad stehen mehrere Leistungen offen. Die Versorgung mit einem Hausnotruf ist eine davon. Der Pflegegrad allein genügt dafür nicht – die Pflegekasse prüft zusätzlich die persönliche Versorgungssituation und entscheidet im Einzelfall. Allein leben ist dabei ausdrücklich keine Bedingung: Auch wer mit jemandem zusammenwohnt, aber regelmäßig über wesentliche Teile des Tages allein ist, kann versorgt werden.

Wenn Sie an diesem Punkt sind: Rufen Sie uns an. Den Antrag für den Hausnotruf übernehmen wir — was er kostet und was die Pflegekasse übernimmt, steht unter Kosten.

Reden wir darüber

Ein Anruf, zehn Minuten, keine Verpflichtung. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob die Pflegekasse in Ihrem Fall zahlt.

Mo–Fr 8–18 Uhr