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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 · Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für Verträge zwischen der DOMISANA GmbH, Prenzlauer Allee 186, 10405 Berlin (nachfolgend „wir") und Verbraucherinnen und Verbrauchern über die Überlassung und den Betrieb eines mobilen Hausnotruf-Systems unter der Marke herzensknopf®.

Verbraucher ist, wer den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder der gewerblichen noch der selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

2 · Vertragsgegenstand

Unsere Leistung umfasst:

  • die leihweise Überlassung eines vorkonfigurierten mobilen Notrufsystems, je nach Variante bestehend aus Notrufgerät, Handsender, Ladestation und Ladekabel,
  • eine SIM-Karte für die Sprach- und Datenverbindung,
  • die Anbindung an die externe, rund um die Uhr besetzte Notrufzentrale des ASB einschließlich der Hinterlegung Ihrer Stammdaten, Kontaktpersonen und Notfallinformationen,
  • Hin- und erforderlichen Rückversand sowie telefonischen Support,
  • die Antragstellung auf Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse und die weitere Abwicklung mit ihr, einschließlich der Unterstützung bei einem Widerspruch.

Für die Überlassung des Geräts gilt ergänzend der Nutzungsüberlassungsvertrag, den Sie mit dem Antrag unterschreiben und mit Ihren Unterlagen erhalten. Er regelt Einzelheiten zu Nutzung, Sorgfalt und Rückgabe. Widersprechen sich beide Regelwerke, gilt die für Sie günstigere Regelung.

Das Notrufsystem ersetzt keine medizinische Überwachung und keine pflegerische Betreuung. Eine automatische Sturzerkennung kann technisch nicht jeden Sturz erkennen. Der Betrieb setzt eine ausreichende Mobilfunkabdeckung am Aufenthaltsort und einen geladenen Akku voraus.

3 · Zustandekommen des Vertrags

Sie geben Ihre Vertragserklärung ab, indem Sie den Onlineantrag vollständig ausfüllen und digital unterschreiben. Der Vertrag kommt mit unserer Bestätigung zustande. Vor dem Versand rufen wir Sie an, um Ihre Angaben zu bestätigen und offene Fragen zu klären.

Bei gesetzlich Versicherten stellen wir anschließend den Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Pflegekasse. Das Gerät wird im Regelfall nach deren Genehmigung versendet.

4 · Preise und Zahlung

Mit Kostenübernahme. Genehmigt Ihre gesetzliche Pflegekasse die Versorgung, rechnen wir direkt mit ihr ab. Für die vereinbarte Versorgung entsteht Ihnen kein Eigenanteil, und Sie erhalten von uns keine Rechnung.

Ohne Kostenübernahme. Übernimmt die Pflegekasse nicht oder besteht kein Pflegegrad, können Sie das System als Selbstzahlerin oder Selbstzahler nutzen. Das Entgelt beträgt dann 35 € brutto im Monat und schließt Gerät, Anbindung an die Notrufzentrale, Versand und Support ein. Weitere Entgelte für die vereinbarte Versorgung fallen nicht an.

Privatversicherte rechnen wir ebenfalls direkt ab. Die Rechnung können Sie bei Ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen.

Das Entgelt ist monatlich im Voraus fällig, erstmals mit der Inbetriebnahme. Angefangene Monate berechnen wir anteilig. Sie können per SEPA-Lastschrift oder Überweisung zahlen.

Wenn die Kostenübernahme endet. Fällt die Kostenübernahme während des laufenden Vertrags weg – etwa weil der Pflegegrad entfällt –, teilen wir Ihnen das mit. Ab dem Folgemonat gilt dann das Entgelt für Selbstzahler. Sie können den Vertrag in diesem Fall innerhalb von vier Wochen nach unserer Mitteilung zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

5 · Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nicht.

Sie können jederzeit zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform; eine E-Mail genügt. Für online geschlossene Verträge steht Ihnen zusätzlich die Kündigungsschaltfläche zur Verfügung. Wir können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.

Sonderfälle. Zieht die versorgte Person dauerhaft in eine stationäre Einrichtung oder verstirbt sie, endet der Vertrag zum Ende des Monats, in dem uns die Mitteilung erreicht. Im Voraus gezahlte Beträge erstatten wir anteilig.

Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Das überlassene Gerät bleibt unser Eigentum. Nach Vertragsende senden Sie es innerhalb von 14 Tagen an uns zurück. Die Kosten des Rückversands tragen wir und stellen Ihnen dafür einen Rücksendeschein zur Verfügung.

6 · Ihre Mitwirkung und das Gerät

Damit das System im Ernstfall funktioniert, sind einige Dinge nötig, die nur Sie sicherstellen können:

  • Führen Sie nach Erhalt den empfohlenen Testanruf durch und melden Sie sich, wenn dabei etwas nicht klappt.
  • Laden Sie den Akku regelmäßig. Bei leerem Akku steht die Notruffunktion nicht zur Verfügung.
  • Halten Sie Stammdaten, Notfallkontakte und Schlüsselhinweise aktuell und teilen Sie uns Änderungen mit. Eine veraltete Telefonnummer kostet im Notfall Zeit.
  • Sagen Sie uns Bescheid, wenn sich die Versorgungssituation ändert – etwa bei einem Umzug, einem Heimeinzug oder wenn die Pflegekasse Ihnen direkt schreibt.
  • Behandeln Sie das überlassene Gerät sorgfältig. Es bleibt unser Eigentum und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

Verlust oder Beschädigung. Geht das Gerät verloren oder wird es beschädigt, melden Sie sich bitte umgehend – wir sorgen für Ersatz, damit die Versorgung nicht unterbrochen ist. Für Schäden, die Sie zu vertreten haben, sieht der Nutzungsüberlassungsvertrag eine Entschädigung von bis zu 499,95 € vor. Normale Abnutzung ist davon nicht erfasst, ebenso wenig ein Defekt, den Sie nicht zu vertreten haben.

7 · Widerrufsrecht

Als Verbraucherin oder Verbraucher steht Ihnen bei einem online geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten stehen in der Widerrufsbelehrung.

8 · Haftung

Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruht. Ebenso unbeschränkt haften wir für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Zu diesen Pflichten gehört insbesondere, dass ein ausgelöster Notruf an die Notrufzentrale weitergeleitet und dort bearbeitet wird.

Eine darüber hinausgehende Haftung besteht nicht. Insbesondere haften wir nicht für Umstände, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen – namentlich für Störungen oder Ausfälle des Mobilfunknetzes, für Stromausfälle, für einen nicht geladenen Akku oder dafür, dass eine automatische Sturzerkennung technisch nicht jeden Sturz erkennt.

9 · Verfügbarkeit und Störungen

Die Notrufzentrale ist rund um die Uhr besetzt, an jedem Tag im Jahr. Der Notruf selbst hängt darüber hinaus an Umständen, die wir nicht steuern: an der Mobilfunkabdeckung am jeweiligen Aufenthaltsort, an der Stromversorgung und am Ladezustand des Geräts.

Bemerken Sie eine Störung, melden Sie sich bitte umgehend bei uns. Wir prüfen sie und tauschen das Gerät aus, wenn es defekt ist. Für die Dauer einer von uns zu vertretenden Störung reduziert sich ein etwaiges Entgelt entsprechend.

10 · Schlussbestimmungen

Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt deutsches Recht. Haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat der Europäischen Union, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.

Für Klagen gelten die gesetzlichen Regelungen. Eine abweichende Vereinbarung über den Gerichtsstand treffen wir mit Verbrauchern nicht.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).

Änderungen dieser Bedingungen teilen wir Ihnen mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit. Sie gelten als angenommen, wenn Sie nicht bis zum Wirksamwerden widersprechen; darauf weisen wir Sie in der Mitteilung gesondert hin. Widersprechen Sie, können beide Seiten den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand: 26. August 2026