Für Fachkräfte
Sie beraten. Den Antrag machen wir.
Für Pflegeberatung, ambulante Dienste, Betreuungsdienste und betreutes Wohnen: Sie melden den Fall, wir übernehmen die Abwicklung mit der Pflegekasse.
- Rückruf noch am selben Tag
- Antrag, Rückfragen und Widerspruch übernehmen wir
- Notrufzentrale des ASB
Warum wir Sie brauchen
Der Antrag ist die Hürde, nicht das Gerät
Sie kennen das: Die Versorgung wäre sinnvoll, alle sind sich einig — und dann liegt das Formular vier Wochen auf dem Küchentisch. Nicht aus Desinteresse, sondern weil niemand weiß, welche Angabe wohin gehört und was die Kasse als Nächstes will.
Genau diesen Teil übernehmen wir. Sie müssen weder Formulare erklären noch der Kasse hinterhertelefonieren.
Für Sie heißt das: eine Empfehlung, die nicht auf Sie zurückfällt. Für Ihre Klientin: ein Gerät, das kommt, ohne dass sie den Papierkram versteht.
So läuft es
Vier Schritte, drei davon bei uns
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Sie melden den Fall
Ein Anruf oder das Formular unten. Mehr brauchen wir nicht — Name, Nummer und ob ein Pflegegrad vorliegt.
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Wir rufen an
Noch am selben Tag. Wir nehmen die Angaben auf und sagen ehrlich, ob die Pflegekasse in diesem Fall zahlt.
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Wir machen den Papierkram
Antrag, Rückfragen der Kasse, wenn nötig der Widerspruch. Ihre Klientin unterschreibt einmal, den Rest erledigen wir.
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Sie bekommen Bescheid
Wenn Sie es wünschen, melden wir zurück, was aus dem Fall geworden ist. Sie stehen sonst ohne Antwort da.
Was wir nicht tun
Wir rufen Ihre Klientinnen nicht mehrfach an und schicken keine Werbung hinterher. Wenn jemand Nein sagt, ist es ein Nein. Das ist auch in unserem Interesse: Ein verärgerter Fall kostet uns Ihre nächste Empfehlung.
Fall melden oder Zusammenarbeit besprechen
Beides über dasselbe Formular. Wir melden uns noch am selben Tag.
Angekommen
Wir melden uns noch am selben Tag bei Ihnen.
Das hat nicht geklappt
Rufen Sie uns an, dann nehmen wir es am Telefon auf: 030 585817560
Lieber direkt sprechen? 030 585817560 Mo–Fr 8–18 Uhr
Was Fachkräfte uns fragen
Was kostet es die Klientin?
Bei genehmigter Kostenübernahme durch die Pflegekasse entsteht kein Eigenanteil — wir rechnen direkt mit der Kasse ab. Ohne Kostenübernahme kostet das System 35 € brutto im Monat, ohne Mindestlaufzeit. Die Einzelheiten.
Welche Voraussetzungen gelten?
Ein anerkannter Pflegegrad 1 bis 5. Er allein genügt nicht: Die Kasse prüft zusätzlich die Versorgungssituation und entscheidet im Einzelfall. Allein leben ist ausdrücklich keine Bedingung — auch wer mit jemandem zusammenwohnt, aber regelmäßig über wesentliche Teile des Tages allein ist, kann versorgt werden.
Was passiert, wenn kein Pflegegrad vorliegt?
Dann zahlt die Kasse nicht, und wir sagen das auch so. Das System ist privat nutzbar, und auf Wunsch unterstützen wir beim Antrag auf einen Pflegegrad. Wir schicken niemanden in ein Verfahren, das absehbar scheitert.
Wer betreibt die Notrufzentrale?
Der ASB. Rund um die Uhr besetzt, an jedem Tag im Jahr, mit eigener Notstromversorgung. Wie der Ablauf im Notfall aussieht.
Wie wird die Zusammenarbeit geregelt?
Das besprechen wir im Erstgespräch — je nachdem, ob Sie einzelne Fälle melden oder regelmäßig zusammenarbeiten wollen. Rufen Sie an, dann klären wir es in zehn Minuten.