Hausnotruf kündigen oder wechseln
Fristen, Rückgabe des Geräts und was beim Anbieterwechsel zu beachten ist, damit keine Lücke im Schutz entsteht.
Ein Hausnotruf ist ein Dauervertrag. Er endet nicht von selbst, wenn er nicht mehr gebraucht wird — und das ist der häufigste Grund, warum Familien länger zahlen als nötig.
Wann eine Kündigung fällig wird
- Die versorgte Person zieht dauerhaft in eine Einrichtung.
- Sie ist verstorben.
- Der Anbieter passt nicht mehr, und Sie wollen wechseln.
- Das Gerät wird schlicht nicht genutzt.
In den ersten beiden Fällen entfällt die Grundlage der Versorgung ohnehin. Die Pflegekasse muss das erfahren — sonst läuft die Abrechnung weiter.
Fristen: worauf es ankommt
Zwei Dinge sind zu unterscheiden.
Die Mindestvertragslaufzeit. Manche Anbieter binden für zwölf oder vierundzwanzig Monate. Steht im Vertrag; wenn nichts dazu dasteht, gibt es keine.
Die Kündigungsfrist. Sie sagt, wie lange vor dem gewünschten Ende gekündigt werden muss. Üblich sind vier Wochen zum Monatsende.
Bei uns gibt es keine Mindestvertragslaufzeit. Die Einzelheiten zur Kündigung stehen in den AGB, und kündigen können Sie jederzeit über die Kündigungsschaltfläche — ohne Anmeldung, ohne Anruf.
Die Form
Eine Kündigung sollte in Textform erfolgen: E-Mail genügt, ein Brief auch. Wichtig ist, dass Sie den Zugang belegen können.
Für Verträge, die online geschlossen wurden, muss jeder Anbieter seit 2022 einen Kündigungsbutton auf der Website bereitstellen (§ 312k BGB). Er muss ständig verfügbar sein und darf nicht hinter einem Login liegen. Findet sich keiner, ist das ein Hinweis darauf, wie der Anbieter mit Kunden umgeht — und im Zweifel verlängert sich Ihre Kündigungsfrist dadurch.
Das Gerät geht zurück
Bei den meisten Anbietern ist das Gerät geliehen und bleibt Eigentum des Unternehmens. Nach Vertragsende muss es zurück, üblicherweise innerhalb von zwei Wochen.
Klären Sie zwei Dinge: Wer trägt die Rücksendekosten? Und wird ein Schaden berechnet? Bei uns tragen wir den Rückversand und stellen einen Rücksendeschein; normale Abnutzung wird nicht berechnet.
Beim Wechsel: erst das Neue, dann das Alte
Der Fehler, der beim Anbieterwechsel am häufigsten passiert: zuerst kündigen, dann suchen. Dazwischen liegt dann eine Lücke ohne Schutz — manchmal Wochen.
Die bessere Reihenfolge:
- Den neuen Anbieter beauftragen und die Kostenübernahme klären lassen.
- Warten, bis das neue Gerät da ist und der Testanruf funktioniert hat.
- Erst dann den alten Vertrag zum nächstmöglichen Termin kündigen.
Wichtig bei der Pflegekasse: Sie zahlt den Hausnotruf einmal, nicht zweimal. Bei einem Wechsel unterschreiben Sie deshalb eine Erklärung, dass die bisherige Versorgung endet. Das übernehmen wir mit — Sie müssen nicht zwei Anbieter gleichzeitig koordinieren.
Wenn Sie unsicher sind
Rufen Sie an, bevor Sie kündigen. Es kostet zehn Minuten und verhindert die Lücke.